Jupiter - Rat und Tat

JUPITER Wirtschaftstreuhand GmbH, Buchprüfungs- & Steuerberatungsgesellschaft

A-1210 Wien, Pius Parsch-Platz 2; +43 (1) 278 12 95-0

Sie erreichen uns während unserer Kernzeiten
Mo - Do 8 bis 16 Uhr und Fr 8 bis 13 Uhr.

Termine sind nach vorheriger Vereinbarung natürlich auch außerhalb unserer Kernzeiten möglich!

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Wir sind Ihr Partner mit Rat & Tat für:

Steuerberatung

bietet wohl jeder Steuerberater. Die Kanzlei Jupiter legt dabei den Schwerpunkt auf "Beratung", die nicht nur fachlich kompetent sein muss. Großen Wert legt die Kanzlei Jupiter dabei auf die persönliche Komponente.

Rechnungswesen

heißt Ordnung in die Zahlen bringen, egal ob es um Buchhaltung, Planung oder sonstiges geht. Die Buchhaltung, als Basis für den Jahresabschluss, sollte zum Beispiel schon auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtet sein. Gerade hier zählt Erfahrung.

Buchhaltung

muss nicht nur genau und richtig - sondern auch zeitnah sein. Sie ist viel mehr als die verpflichtende Aufzeichnung für das Finanzamt: Laufend aktuelle Zahlen sind die Basis für richtige Unternehmensentscheidungen - und sie müssen natürlich auch späteren Betriebsprüfungen standhalten.

Lohnverrechnung und Arbeitsrecht

kann man selbst bewältigen - wenn man das wirklich möchte! Oder man kann in derselben Zeit Geld verdienen, wenn man Jupiter als Partner hat. Neben hohem fachlichen Wissen, das generell erforderlich ist, spielt auch die Sicherheit, auf dem letzten Stand der gesetzlichen Entwicklungen und der herrschenden Praxis zu sein, eine entscheidende Rolle. Dasselbe gilt für arbeitsrechtliche Beratung, wobei zusätzlich noch die Erfahrung, und der Überblick über mehrere Branchen und Firmengrößen, ein Vorteil ist.

Bilanz, Jahresabschluss, Steuererklärung, Offenlegung Firmenbuch

gehört auch zu den Basisleistungen jedes Steuerberaters. Die Kunst bei Jahresabschlüssen besteht darin, die legalen Gestaltungsspielräume so auszunutzen, dass sowohl Bank, Finanzamt als auch die Gesellschafter zufrieden sind. Jupiter beherrscht diese Kunst!

Freiwillige Abschlussprüfungen

Rechnungsprüfung auf freiwilliger Basis z.B. für Vereine sind oft eine kostspielige Angelegenheit. Muss es aber nicht sein, wenn sie individuell angepasst werden kann. Mag. Wildgatsch hat auf diesem Gebiet entsprechende Erfahrung.

Abwicklung von Betriebsprüfungen und GPLA

Seit dem permanenten Einsatz der Prüfungssoftware ACL hat die Finanz weitreichende Analysemöglichkeiten. Betriebsprüfungen wie auch Prüfungen aller anderen Abgaben (z.B. Lohnabgaben) finden in der Regel bei uns in der Kanzlei statt. Das bedeutet für den Klienten nicht nur Entlastung sondern auch einen "Sicherheitspuffer". Auch hier spielt Erfahrung - und ein gutes Verhältnis zu den Abgabenbehörden - eine große Rolle.

Behördenkontakt und -vertretung

lässt sich als Unternehmer (Unternehmen) nicht vermeiden. Das beginnt bei der UVA, und selbst wenn man nicht umsatzsteuerpflichtig ist gibt es da noch die Gebietskrankenkasse, die SVA, ... Man muss aber wirklich nicht alles selber tun - man kann es sich auch von Profis abnehmen lassen.

Unternehmensgründungs- und Nachfolgeberatung

bedingt neben hoher fachlicher Kompetenz auch Klientennähe und Zukunftsorientierung. Gründer und Nachfolger haben andere Interessen als Übergeber. Wir kennen beide Seiten und haben den Überblick über Branchen und Märkte. Es gilt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gemeinsam die individuell beste Lösung zu finden.

Umgründungen und Rechtsformberatung

Nichts hat ewig Bestand - auch nicht die Rechtsformen und Besitzverhältnisse von Unternehmen. Das Umgründungssteuergesetz bietet interessante Möglichkeiten, beides den aktuellen Gegebenheiten optimal anzupassen. Ist natürlich auch schon bei einer Gründung Thema.

Gutachten

Hier werden bestimmte Sachverhalte aufgenommen und dargestellt (Befund) und daraus entsprechende Schlüsse gezogen (Bewertung, Gutachten). Beispiele hierfür sind die Bewertung von Unternehmen (-santeilen), die Quantifizierung von Schadensfällen, etc.

Buchhaltungs-Check

Wenn Sie die Buchhaltung in Ihrem Unternehmen selbst führen, buchen Sie den Buchhaltungs-Check, am besten in regelmäßigen Abständen. Ein erfahrener Mitarbeiter unserer Kanzlei checkt vor Ort Ihre Buchhaltung auf evtl. Fehler oder Schwachstellen. Dies bietet Ihnen Sicherheit und ermöglicht eine rasche Bilanzierung ohne zeitaufwändige Fehlersuche.

Budget (Bei GmbHs sogar vom Gesetz vorgeschrieben!)

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das Budget (die Planzahlen) für das folgende Wirtschaftsjahr - Ihre Zahlen werden in Planzahlen gegossen. Ein vierteljährlicher Vergleich der Ist-Zahlen mit den Planzahlen zeigt Ihnen die aktuelle Entwicklung und ermöglicht so rechtzeitig entsprechende Maßnahmen.

Quick-Test

Anhand einiger ausgewählter Kennzahlen erfolgt eine erste Standortbestimmung Ihres Unternehmens (Stärken - Schwächen). Diese gibt einen ersten Überblick und ist Ausgangspunkt für weitere (detaillierte) Untersuchungen bzw. Verbesserungsmaßnahmen.

Erfolgspotenzial

Hier geht es um die vier Möglichkeiten der Gewinnsteigerung. Anhand der Ist-Daten (nur wenige Zahlen) spielen Sie verschiedene Varianten durch. Sie werden überrascht sein, welche große Auswirkungen punktülle kleine Veränderungen haben!

IKS - Internes Kontrollsystem

Das IKS umspannt die ganze Unternehmung wie ein Netz und sorgt für eine ständige, laufende Kontrolle und Information. Obwohl explizit nur für GmbHs vorgeschrieben, sollte jedes Unternehmen - speziell auf seine Bedürfnisse angepasst - entsprechende Kontrollmechanismen in seinen Abläufen integriert haben um Verluste zu minimieren und die Qualität zu sichern.

Beratung Verfahrensrecht

Mag. Manfred Wildgatsch ist einer der ersten zertifizierten Verfahrensrechtsexperten Österreichs Bei Auseinandersetzungen mit der Behörde kommt es nicht nur auf die fachlich besseren Argumente (materiell, inhaltlich) an, sondern auch darauf, zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Schritte zu setzen und passenden Argumente zu finden. Viele Verfahren (Berufungen, Anträge) werden gerade dadurch gewonnen, auch wenn man materiell-rechtlich nicht so gute Argumente hat (Verletzung von Verfahrensvorschriften). Wichtig ist auch zu wissen, was die Behörde darf und welche Pflichten sie hat. Es geht also um das "wie", nicht um das "was".